Private Versicherungen und Beihilfe
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Bei der Beihilfe und einigen privaten Versicherungen wird nach den ersten Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen erwartet.
Bundeswehr und Bundespolizei
Aktuell bieten wir leider keine Direktabrechnung mit der Heilfürsorge an.
Gesetzliche Krankenkassen
Als private Praxis können wir leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Berufsgenossenschaften
Nach Absprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG), kann diese die Kosten für eine Psychotherapie in privater Praxis übernehmen.
Selbstzahler
Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, Ihre Behandlung selbst zu finanzieren. Formalitäten mit Versicherungen spielen für Sie dann keine Rolle. Aufgrund der hohen entstehenden Kosten würden wir von dieser Option jedoch eher abraten. Die Kosten für Verhaltenstherapie richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstgetragene Psychotherapiekosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für den Fall, dass Sie eine Psychotherapie komplett selbst bezahlen, als auch für den Fall, dass Ihnen lediglich Zuzahlungen entstehen. In der Rubrik außergewöhnliche Belastungen können Sie Rechnungen und Fahrten als Krankheitskosten aufführen. Das Finanzamt fordert hierfür ggf. noch eine ärztliche Überweisung.
Anschrift
Gartenstraße 16, 26122 Oldenburg
Telefon
0441-95066525
Fax
0441-95066527
sekretariat@pp-oldenburg.de
Aufgrund der bereits bestehenden langen Wartezeit können derzeit leider keine Vormerkungen auf der Warteliste mehr entgegengenommen werden.