Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie?

Private Versicherungen und Beihilfe

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine Verhaltenstherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten, wenn eine entsprechende Indikation vorliegt. Bei der Beihilfe und einigen privaten Versicherungen wird nach den ersten Sitzungen ein Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen erwartet.

 

Bundeswehr

Die Bundeswehr übernimmt bei entsprechender Indikation die Kosten für eine Verhaltenstherapie in einer privaten Psychotherapeutischen Praxis. Hierzu stellt Ihnen der zuständige Truppenarzt oder die zuständige Truppenärztin zunächst den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung für die ersten Sitzungen aus. Im Anschluss kann die Übernahme weiterer Sitzungen beantragt werden. (Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer und des Bundesministeriums für Verteidigung)

 

Bundespolizei

Seit Mai 2018 übernimmt die Heilfürsorge der Bundespolizei bei vorliegender Indikation ebenfalls die Behandlung in einer privaten Psychotherapeutischen Praxis. Die Beantragung richtet sich nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen. (Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer und des Bundesministeriums des Inneren)

 

Gesetzliche Krankenkassen

Als private Praxis können wir leider nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

 

Berufsgenossenschaften

Nach Absprache mit der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG), kann diese die Kosten für eine Psychotherapie in privater Praxis übernehmen.

  

Selbstzahler

Natürlich können Sie sich auch dafür entscheiden, Ihre Behandlung selbst zu finanzieren. Formalitäten mit Versicherungen spielen für Sie dann keine Rolle. Die Kosten für Verhaltenstherapie richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Selbstgetragene Psychotherapiekosten können steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für den Fall, dass Sie eine Psychotherapie komplett selbst bezahlen, als auch für den Fall, dass Ihnen lediglich Zuzahlungen entstehen. In der Rubrik außergewöhnliche Belastungen können Sie Rechnungen und Fahrten als Krankheitskosten aufführen. Das Finanzamt fordert hierfür ggf. noch eine ärztliche Überweisung.